Warum das Vorbeifahren am stehenden Verkehr für Motorradfahrende in Deutschland erlaubt sein sollte
Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) hat sich in einer ARD-Talkshow zu ihrem Stau-Verhalten als Motorradfahrerin auf der Autobahn geäußert und dafür viel Kritik erhalten. Sie gab zu, dass sie am stehenden Verkehr vorbeifährt – was im Gegensatz zum EU-Ausland in Deutschland einem Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) entspricht. Der IVM fordert jedoch schon lange: Das „Durchfahren“ im Stau sollte für Motorradfahrende erlaubt sein. Eine entsprechende Anpassung der StVO ist längst überfällig.
Nach aktueller Rechtsprechung müssen Motorradfahrende, wenn sie sich im Stau am stehenden Verkehr vorbeischlängeln, mit teils hohen Bußgeldern und Punkten in Flensburg rechnen. Denn das Durchfahren des Staus wird als unerlaubtes Überholen gewertet und entsprechend geahndet. Besonders teuer wird es, wenn dabei die Rettungsgasse genutzt wird. Hier sind horrende Bußgelder von bis zu 320 € möglich, zusätzlich Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot von einem Monat. Dabei kann das Durchfahren des Staus sogar dazu beitragen, den Stau zu verkürzen oder zumindest nicht unnötig zu verlängern. Denn wenn sich die Motorradfahrenden nicht mehr in die lange Schlange des stehenden Verkehrs einreihen müssen, geht es am Ende für alle Beteiligten schneller.
Der IVM fordert seit Jahren, auch in Zusammenarbeit mit der Bundesarbeitsgemeinschaft Motorrad (BAGMO), diese Regelung zu überarbeiten. Bereits im BAGMO-Positionspapier von 2009 finden sich zahlreiche gute Gründe, das Durchfahren von Staus und stockendem Verkehr für Motorradfahrende zu erlauben.
Am Stauende droht große Lebensgefahr
Das Übersehenwerden am Stauende stellt für Motorradfahrende ein erhebliches Risiko dar. Besonders bei schlechten Sichtverhältnissen und Dunkelheit kann die schmale Silhouette des Motorradfahrenden leicht übersehen werden, was bei einem der häufigen Auffahrunfälle am Stauende aufgrund der fehlenden Knautschzone fatale Folgen haben kann und viel zu oft auch schon hatte. Die sehr häufigen Auffahrunfälle durch unaufmerksame Autofahrer im Stauverlauf enden bei Pkw meist mit harmlosen Blechschäden. Einem langsam vorausfahrenden oder stehenden Motorradfahrenden droht dagegen immer ein Sturz mit möglichen schweren Verletzungen.
Ein weiterer Punkt, der das Durchfahren von Staus für Motorradfahrer nahelegt, ist die entsprechende Witterung. So kann etwa die sonst schützende Funktionskleidung extremen Witterungsverhältnissen im Stau zu einem Sicherheitsrisiko für Motorradfahrende werden. Bei starker Hitze kann es durch die aufsteigende Hitze des Motors und ohne ausreichende Kühlung durch den Fahrtwind schnell zu einem gefährlichen Hitzestau kommen. Regen und Kälte hingegen führen bei Motorradfahrenden schnell zu Auskühlung und steifen, unbeweglich werdenden Händen und Füßen. Das beeinflusst nicht nur die Konzentration, sondern auch die Sicherheit bei Notmanövern. Hinzukommt, dass das ständige Ausbalancieren des Fahrzeugs im Stau bei Stop-and-Go-Fahrten sehr anstrengend und ermüdend ist und sich ebenfalls negativ auf die Konzentration auswirken kann.
Die gesundheitliche Beeinträchtigung durch Abgase besonders bei stehendem Verkehr ist für Zweiradfahrende besonders groß. Deshalb ist es für Mofa- und Fahrradfahrende bereits seit 1988 erlaubt, innerorts rechts an stehenden Fahrzeugkolonnen vorbeizufahren (§5 Abs. 8 StVO). Im Stau nicht nur auf der Autobahn sind Motorradfahrende diesen Abgasen jedoch schutzlos ausgeliefert und gefährden so nicht nur ihre Konzentration, sondern auch ihre Gesundheit.
Das Risiko eines Unfalls steigt beim Durchfahren nicht
Kritiker und Gegner des Durchfahrens bei Stau sehen in dieser Praxis oft ein gesteigertes Risiko für Unfälle. Doch in den Unfallzahlen der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) lassen dieses erhöhte Risiko nicht erkennen. Laut der Polizei NRW (Raum Köln, um 2009) hat es für Unfälle motorisierter Zweiradfahrer auf Autobahnen beim Überholen einer Kolonne seit dem Jahr 2004 keine Unfälle der Unfallkategorie 1 (Getötete) oder 2 (Schwerverletzte) gegeben.
Die geringe Geschwindigkeit verringert das Verletzungsrisiko von Motorradfahrenden oder anderer Verkehrsteilnehmer. Die schützenden Fahrgastzellen von Pkw und Lkw verhindert eine Gefährdung der anderen Verkehrsteilnehmenden durch vorbeifahrende motorisierte Zweiräder. Da das Aussteigen aus dem Fahrzeug auf der Autobahn verboten ist, geht auch hier keine Gefahr von vorbeirollenden Motorradfahrenden aus.
Ein Blick auf die Nachbarländer
Als Vorbild für eine sinnvolle Regelung des Durchfahrens können Deutschlands direkte Nachbarn dienen: In Belgien etwa dürfen seit 2010 motorisierte Zweiräder bei zwei Fahrspuren pro Fahrtrichtung mit maximal 50 km/h (maximal 20 km/h schneller als der stockende Verkehr) zwischen den Spuren an Stau und stockendem Verkehr vorbeifahren. Ab September 2026 soll sogar das Befahren der Rettungsgasse für Motorradfahrende erlaubt sein. In Österreich dürfen sich Motorradfahrende am stehenden Verkehr vorbeischlängeln. Und nach einem Pilotprojekt im Großraum Paris dürfen seit 2025 in ganz Frankreich Motorräder auf zweispurigen Autobahnen am stehenden oder stockenden Verkehr vorbeifahren. Hier ist das Benutzen der Rettungsgasse sogar vorgeschrieben, weil der Verkehrsversuch erwiesen hat, dass sich durch Motorradfahrende hier keine Behinderung für Rettungsfahrzeuge ergibt. Warum eine ähnliche Regelung nicht auch in Deutschland möglich sein soll, ist unverständlich.