Die Pkw-Führerscheinerweiterung B196, mit der Pkw-Führerscheininhaber und -inhaberinnen Motorräder und Roller bis 125 cm³ fahren dürfen, ist seit der Einführung 2020 ein Erfolgsmodell. Ein Mindestalter von 25 Jahren, fünf Jahre im Besitz eines Pkw-Führerscheins und 13,5 Zeitstunden theoretische und praktische Ausbildung in der Fahrschule ermöglichen es den Fahrerinnen und Fahrern, die Mobilität auf zwei Rädern zu erleben. Mit fast 66.000 Erteilungen ist 2024 das erfolgreichste Jahr seit 2020.
Laut den Daten des Kraftfahrtbundesamts (KBA) erwarben 2024 insgesamt 65.763 Personen die Lizenz, mit dem B196 auf ein Motorrad oder einen Roller mit bis zu 125 cm³ aufzusteigen. Damit steigt die Zahl der Erteilungen gegenüber 2023 um 13,68 Prozent (57.848 Erteilungen) und reiht sich mit dieser deutlichen Steigerung in den Aufwärtstrend der vergangenen Jahre ein. Nach dem Hype im Einführungsjahr mit fast 78.000 Lizenzen waren es in den Folgejahren stets deutlich mehr als 50.000 Interessenten, die diese nationale Option nutzten.
„Der IVM hat sich stets für die Einführung der Führerscheinerweiterung B196 eingesetzt. Die stabilen Erteilungen der vergangenen Jahre und besonders die nochmals deutliche Steigerung in 2024 zeigen, dass der Umstieg auf das motorisierte Zweirad für viele Pkw-Fahrerinnen und -Fahrer besonders in der urbanen Mobilität eine platz- und ressourcensparende Option ist.“, sagt Reiner Brendicke, Hauptgeschäftsführer des Industrie-Verbands Motorrad Deutschland e. V. (IVM).
Erteilungen der Pkw-Führerscheinerweiterung B196 seit Einführung 2020
2020 |
2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
77.823 |
53.414 |
54.129 |
57.848 |
65.763 |