IVM Performance März 2024

EU-Parlamentsabstimmung am 28. Februar 2024

Der lange Weg zur 4. EU-Führerscheinrichtlinie

 

Die 4. EU-Führerscheinrichtlinie beschäftigt schon seit März 2023 die europäische Politik. Besonders der Entwurf der Abgeordneten Delli, der dem zuständigen TRAN-Ausschuss für Verkehr und Tourismus im September 2023 vorgelegt wurde, sorgte nicht nur in der Presse für viel Diskussionsstoff.

Im März 2023 stellte die europäische Kommission ihren Entwurf zur überarbeiteten Gesetzgebung für das Fahrerlaubnisrecht vor, der allerdings fast keine Änderungen im Bereich der Zweiradklassen beinhaltete. Lediglich die gegenseitige Anerkennung von nationalen Optionen war hier vorgesehen, was seitens der Industrie und sicher auch von den Zweiradnutzenden in Europa viel Zustimmung erfuhr. Im nächsten Schritt wurde der Entwurf der Kommission an die beiden entscheidenden Institutionen in der EU, den europäischen Ministerrat sowie das europäische Parlament, zur jeweiligen Positionsfindung weitergeleitet.

 

Der europäische Ministerrat stimmte am 09. Dezember 2023 über seine Position ab, wobei der wohl umstrittenste Punkt im Entwurf der Kommission die wiederkehrenden Gesundheits- bzw. Tauglichkeitsprüfungen bei der Erneuerung des Führerscheindokuments waren. Nicht ohne Widerspruch stimmte der Ministerrat am Ende dem überarbeiteten Konzept der Kommission zu. Wobei sich Deutschland letztendlich gegen die Annahme aussprach.

 

Im europäischen Parlament fällt das Thema Führerscheinrichtlinie in den Zuständigkeitsbereich des Ausschusses TRAN Verkehr und Tourismus. Die Vorsitzende des TRAN-Ausschusses, Frau Delli (Frankreich/Grüne), legte hier in ihrer Funktion als Berichterstatterin zu diesem Thema ein eigenes Konzept mit 198 Vorschlägen zur Änderung der Kommissionsentwurfs vor, welches für teils heftige Diskussionen in Politik, Presse und auch in der Motorrad-Community sorgte. Denn besonders bezogen auf die Zweiradklassen enthielt dieses Papier überwiegend negative Ansätze, wie beispielsweise die Streichung der Einschlüsse von AM oder B196 in den Pkw-Führerschein. Der Direkteinstieg in die offene Klasse A mit 24 Jahren sollte ebenfalls entfallen und das Mindestalter für Leichtkrafträder A1 um zwei Jahre auf 18 Jahre erhöht werden.

 

Die Abstimmung innerhalb des TRAN-Ausschusses zu diesen umstrittenen Ansätzen fand am 07. Dezember 2023 statt, wobei neben dem Bericht von Frau Delli auch weitere 595 Änderungsanträge von Ausschuss-Mitgliedern eingereicht wurden. Am Ende dieses Abstimmungsmarathons wurden nahezu alle kritischen zweiradrelevanten Themen abgelehnt. Lediglich die in Deutschland bereits umgesetzten Maßnahmen, wie die praktische Ausbildung für AM und eine vollumfängliche Ausbildung für A1, blieben bestehen. Das finale Papier erhielt trotz aller Diskussionen und Änderungswünsche nur eine denkbar knappe Mehrheit von einer Stimme. Der so entstandene Bericht des Ausschusses diente anschließend als Beschlussvorlage für das Parlament.

 

Am 28. Februar 2024, also fast ein Jahr nach der Vorstellung des ersten Entwurfs zur 4. EU-Führerscheinrichtlinie, votierte das Gesamtplenum des europäischen Parlamentes zur Novelle des Fahrerlaubnisrechts. Zur Abstimmung standen neben dem Bericht des TRAN-Ausschusses erneut 343 Änderungsanträge einzelner Abgeordneter oder Fraktionen. Dies ist ein klares Indiz dafür, dass der Führerschein und die daran geknüpfte individuelle Mobilität von einem hohen Interesse sind.

 

Leider fanden sich viele zweiradkritische Themen, die zuvor bereits im TRAN-Ausschuss diskutiert und abgelehnt worden waren, wieder auf der Tagesordnung. Allerdings fand dieser erneute Versuch, den Zugang zum motorisierten Zweirad einzuschränken, auch im großen Plenum keine Zustimmung.

 

Die europäische Kommission erklärte anschließend, dass aufgrund des geringen zeitlichen Abstands zu den Parlamentswahlen Anfang Juni 2024 aktuell keine Verhandlungen zwischen Parlament und Rat mehr geplant sind. Das neu gewählte Parlament wird die Verhandlungen mit dem Ministerrat führen, um einen finalen Kompromiss zur Novelle zu finden.