IVM Performance März 2023

Europäische Harmonie mit 125 Kubik?

Die seit dem 1. Januar 2020 gültige Erweiterung der Pkw Fahrerlaubnis B um die Kennzahl 196 ist enorm erfolgreich, da sie Pkw-Fahrern und -Fahrerinnen die Möglichkeit eröffnet, mit 13 Stunden Theorie und Praxis, aber ohne eine zusätzliche Prüfung, die Mobilitätsbreite um ein Motorrad oder um einen Roller der 125 cm³-Klasse zu erweitern.

In vielen europäischen Ländern ist diese Einstiegsklasse (125 cm³, 11KW, 0,1KW/KG) im Pkw-Führerschein bereits enthalten oder unter vereinfachten Zugangsbedingungen erreichbar, so Dipl. Ing. Christoph Gatzweiler vom Industrie-Verband Motorrad (IVM). Daher wäre eine EU-weite Anerkennung dieser nationalen Einschlüsse oder Erleichterungen mehr als wünschenswert. Es ist für die EU-Bürgerinnen und Bürger auch nur schwer nachvollziehbar, warum heutzutage noch bestimmte Arten der Mobilität an einer Landesgrenze enden sollen.

 

Bereits die 3. EU-Führerscheinrichtlinie räumte den EU-Mitgliedsstaaten die Möglichkeit ein, unter bestimmten Voraussetzungen Motorräder oder Roller der Klasse A1 auch mit einer Fahrerlaubnis der Klasse B fahren zu dürfen, so das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV). Allerdings war diese Erlaubnis nur auf das jeweilige Hoheitsgebiet beschränkt, da die Gremien der EU sich nicht darauf verständigen konnten, diese nationalen Optionen auf die gesamte EU anzuwenden.

 

Das soll sich nun nach Ansicht des Verkehrsministeriums und wie auch vom IVM gefordert ändern.

 

„Auf den verständlichen Wunsch hin, mit dieser nicht harmonisierten Fahrerlaubnis für das Führen von Krafträdern der Klasse A1 in angrenzenden EU-Mitgliedstaaten fahren zu dürfen, hat das BMDV früh veranlasst, EU-Mitgliedstaaten, die vergleichbare Regelungen haben, eine gegenseitige Anerkennung vorzuschlagen“, so das Bundesministerium.

 

Mit der Vorlage des Entwurfs zur 4. Führerscheinrichtlinie vom 01. März ist die europäische Kommission dieser Initiative zur Harmonisierung nachgekommen. Es bleibt allerdings noch abzuwarten, ob sich die anderen Mitgliedstatten auch der Idee zur grenzüberschreitenden Mobilität anschließen werden.