Im vergangenen Jahr hat die Europäische Kommission weniger Bürokratie und einfachere Vorschriften für Unternehmen angekündigt. Das soll durch verschiedene „Omnibus-Pakete“ mit Vereinfachungsmaßnahmen gelingen. Damit sollen beispielsweise die Berichterstattungspflichten zur Nachhaltigkeit auf die größten Unternehmen, die wahrscheinlich die größten Auswirkungen auf Menschen und Umwelt haben, beschränkt und kleinere Unternehmen entlastet werden. Zu sehen ist davon bislang nur wenig und die Entlastungswirkung dieser Maßnahmen dürfte eher gering sein oder bezieht sich nur auf wenige Unternehmen.
Das Gegenteil wird eher der Fall sein, denn auch im Jahr 2025 hat die Europäische Union ungehemmt weiter neue Vorschriften geschaffen; die Regulierungsflut geht in Europa ebenso unvermindert weiter.
Die Euro-Lex Plattform weist hierzu 1.629 neue Basis- und 892 Änderungsrechtsakte für das vergangene Jahr aus. Das sind gerade einmal 67 Rechtsakte weniger als im Jahr 2024. Sicher, ohne Gesetze geht es in einem Rechtsstaat natürlich nicht, aber allein die schiere Anzahl lässt doch vermuten, dass die echten Probleme aus Industrie und Handel immer noch nicht in Brüssel und Straßburg verstanden wurden. In diesem Kontext sei auch die neue Verpackungsverordnung genannt. Die Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) ist eine am 11. Februar 2025 in Kraft getretene EU-Verordnung, die ab dem 12. August 2026 verbindlich für alle gilt. Sie zielt eigentlich darauf ab, Verpackungsabfälle zu reduzieren, das Recycling zu fördern und Kreislaufwirtschaft zu stärken. Eine Analyse der unübersichtlichen Verordnung zeigt den üblichen Mehraufwand an Bürokratie mit in der Praxis vermutlich nur geringen Verbesserungen für die Umwelt. So geht Entbürokratisierung nicht!