Am 11.02.2026 hat der Bundesminister für Verkehr Herr Patrick Schnieder die Reformpläne des Bundes zur Senkung der Führerscheinkosten vorgestellt. Da eine Reform der Fahrschulausbildung nur gemeinsam mit den Bundesländern möglich ist, wurden die im Oktober 2025 vorgestellten Eckpunkte in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe mit Ländervertretern weiter konkretisiert. Die Ergebnisse sind nun Grundlage für die Vorbereitung der Verkehrsministerkonferenz im März 2026. Sollte hier eine gemeinsame Position von Bund und Ländern gefunden werden, könnte die Reform anschließend auf den Weg durch die rechtlichen Instanzen gebracht werden. Die notwendige Änderung der Fahrerlaubnisverordnung wird aber deswegen in diesem Jahr nicht mehr erwartet.
Das bedeutet, wer in diesem Jahr den Motorradführerschein machen und tatsächlich die Freiheit auf zwei Räder im Sommer noch erleben will, sollte nicht auf die Reform warten! Diese kommt frühestens im Jahr 2027.
Der IVM begrüßt grundsätzlich die Reformideen. Eine Entflechtung der Theorieprüfung ist längst überfällig. Die hohe Anzahl der Sonderfahrten kann ebenfalls auf ein Mindestmaß reduziert werden, ohne dass die Qualität der Fahrausbildung darunter leidet. Von der Verkürzung der Prüfungsfahrt von 30 auf 25 Minuten erwartet der IVM hingegen keine signifikanten Änderungen in der Kostenstruktur und auch keine Reduzierung der Durchfallquoten.
„Im Pkw-Bereich sind die sehr hohen Durchfallquoten ein echter Preistreiber.“, so Uwe Seitz, Hauptgeschäftsführer des IVM. „Bei den Zweiradklassen sehen wir viel geringere Quoten. So haben beispielsweise im Jahr 2023 nur 7% beim großen Motorradführerschein die praktische Prüfung nicht bestanden! Die Motivation der Fahrschüler*innen und die Begeisterung für das motorisierte Zweirad spiegeln sich in den Zahlen wider.“
Darüber hinaus soll für die Anerkennung als Fahrerlaubnisprüfer künftig kein Ingenieurstudium mehr vorgeschrieben werden. Somit könnte sich der Personenkreis der Fahrprüfer erweitern und Engpässe bei den Terminen zur praktischen Prüfung reduzieren. Längere Wartephasen auf einen Prüfungstermin haben in der Regel weitere Fahrstunden als Trainingseffekt zur Folge oder können eben für wieder nachlassende Fähigkeiten sorgen. Erfahrung kommt eben nur vom Fahren!
Die 4. EU-Führerscheinrichtlinie enthält auch Neuerungen zur Ausbildung und Fahrprüfung mit Automatikgetrieben. Der IVM möchte an dieser Stelle daran erinnern, dass diese auch für die Zweiradklassen gelten sollen, und fordert eine entsprechende Umsetzung in die Fahrerlaubnisverordnung.
Weitere Digitalisierung und Bürokratieabbau sind grundsätzlich begrüßenswert – nicht nur beim Führerschein!