Nachgefragt bei Minister Tiefensee
Herr Verkehrsminister, sollten Autofahrer auch kleinere Motorräder und Roller bis 125 cm³ fahren dürfen?
Sommerzeit ist Motorradzeit. Das Wetter ist schön, die Tage sind lang. Das weckt den Biker, der auch in vielen Autofahrern steckt. Sie wünschen sich neben dem Fahrspaß auf vier Rädern auch die Freiheit des Motorradfahrens. Allerdings können sie mit ihrem Autoführerschein nur kleine Maschinen und Motorroller bis 50 Kubikzentimeter Hubraum fahren. Die Geschwindigkeit ist stark begrenzt, Autobahnen sind generell tabu. Der Motorradführerschein für größere Maschinen hingegen ist teuer, Fahrstunden und Theorieausbildung sind zeitaufwändig und anspruchsvoll - zu Recht, denn eine gute Ausbildung ist wichtig für die Sicherheit. Ich bin trotzdem gern bereit, den Einstieg ins Motorradfahren zu erleichtern und die Regelungen für kleinere Maschinen zu vereinfachen. Es ist mein Prinzip, Anregungen von Bürgern ernst zu nehmen. Das heißt: Jeder mit dem Autoführerschein der Klasse B könnte dann Motorräder bis maximal 125 Kubikzentimeter fahren. Über den richtigen Weg stimme ich mich derzeit mit den Motorradverbänden und den Verkehrssicherheitsexperten ab. Das Ziel lautet: geringer Unterrichts- und Prüfungsaufwand. Am Ende können dann auch die Autofahrer aufsitzen und sich den Wind um die Nase wehen lassen.
(ADAC Motorwelt 7/2009)