Echte Zweiradmobilität zukünftig mit 15
Doch der Einstieg in die 125 cm³ - Mobilität bleibt noch beschränkt
15-jährige sollen ab 2013 Mopeds und Quads mit 45 km/h Höchstgeschwindigkeit fahren können, doch davor steht der Einstiegsführerschein AM, der z.Zt. erst mit 16 möglich ist. Dieses Mehr an Mobilität ist dem Verkehrsausschuss des Bundestages zu verdanken, der mehrheitlich einem Antrag der Verkehrsexperten der Koalitionsfraktionen aus CDU/CSU und FDP folgte. Auch der aktuelle Referentenentwurf des Bundesverkehrsministeriums sieht diese Regelung vor.
(IVM) Essen, 9. Juli 2010. Genauso wichtig wie diese Vernunftreform wäre die Aufhebung der weiter bestehenden Ungerechtigkeit zum Einschluss der Klasse bis 125 cm³, die im Referentenentwurf eher mutlos daherkommt. Nur wer seinen Autoführerschein bis zum 1. April 1980 absolviert hat, darf die Kosten- und Ressourcen sparende Mobilität auf Motorrädern und Rollern mit bis zu 125 cm³ Hubraum nutzen. Alle anderen bleiben von diesem Mobilitätsvorteil ausgeschlossen.
Autoführerschein-Inhaber, die sich kein Auto leisten können, aber auf flexible Mobilität angewiesen, mindestens 48 Jahre alt sind und mit 18 den Autoführerschein bestanden haben, sind fein raus, denn sie dürfen jederzeit aufs Leichtkraftrad steigen. Wer nur einen Tag später die Führerscheinprüfung bestanden hat, muss fürs gleiche Fahrzeug den Führerschein A1 absolvieren. Denn das Bundesverkehrsministerium zeigt in seinem Entwurf zur Umsetzung der 3. Europäischen Führerscheinrichtlinie, der jetzt dem IVM zur Anhörung vorliegt, keinerlei Bereitschaft zur Liberalisierung des Einschlusses von 125 cm³ Leichtkrafträdern in den Pkw-Führerschein B. Der IVM- Vorschlag mit einem Mindestalter und entsprechender Schulung wurde nicht aufgenommen. Hier fordert der IVM Nacharbeit im Entwurf, wobei als weiterer Kompromiss das Mindestalter von jetzt vorgeschlagenen 23 und die Zahl der Schulungsstunden erhöht werden könnten. „Hier wird“, nach Meinung von IVM-Hauptgeschäftsführer Reiner Brendicke, „eine große Chance zur Erweiterung der zweirädrigen kostengünstigen Mobilität für Berufstätige verspielt, die sich kein Auto leisten können oder den Zweitwagen einsparen müssen.“
Auch der bisherige Einschluss der dreirädrigen Fahrzeuge in den Pkw Führerschein soll mit der Umsetzung der Richtlinie ab 2013 nicht mehr gültig sein. Wer jedoch für diese dreirädrigen Mobilitätskonzepte, die dominierend von Autofahrern genutzt werden, einen Motorradführerschein ablegen muss, wird vor eine unnötige und teure Hürde gestellt. Auch hier ist Nacharbeit dringend erforderlich, werden doch zukünftige Mobilitätsvisionen durch diese Streichungen der Dreiräder aus dem Pkw Führerschein in ihren Entfaltungsmöglichkeiten unnötig behindert. Als Kompromiss schlägt der IVM eine obligatorische siebenstündige Schulung zusätzlich für die Besitzer des Pkw Führerscheins vor, so dass eine entsprechende Gewöhnung an das Fahrzeug und die spezifischen Bedienungsmerkmale möglich ist. Ein solches Konzept wird bereits in Frankreich zum gegenwärtigen Zeitpunkt umgesetzt!
„Die politisch Verantwortlichen sind gefordert“, so IVM-Präsident Hermann Bohrer, „den vorliegenden Entwurf in den zuvor genannten Kernpunkten zu modifizieren, um nicht aus einer zwei- und dreirädrigen Bewegung pro Mobilität mit dieser Blockadehaltung ein Auslaufmodell zu machen. Mehr Mobilität und Chancen für den Wirtschaftszweig lassen sich hier im Sinne von Bürgern und Industrie optimal kombinieren!“