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Aufgeladen - Das neue Batteriegesetz

Das neue Batteriegesetz (BattG), das die bisherige Batterieverordnung ablöst, ist in Kraft.

Eine der wichtigsten Neuregelungen, die aufgrund der EU-Vorgaben jetzt auch in Deutschland eingeführt werden, ist die Registrierung aller Unternehmen, die in Deutschland Batterien erstmals in Verkehr bringen. Betroffen sind neben den klassischen Batterieherstellern insbesondere alle Unternehmen, die Batterien aus dem Ausland beziehen und in Deutschland auf den Markt bringen. 

Hierbei spielt es keine Rolle, ob die Batterie einzeln verpackt ist, oder als Bestandteil von anderen Produkten wie beispielsweise die Knopfzelle in der Armbanduhr oder die Starterbatterie in einem Fahrzeug verkauft wird.

Alle Unternehmen, die jetzt als Hersteller oder Importeure Batterien in Deutschland erstmals in Verkehr bringen bzw. an den Kunden verkaufen, müssen dies im 3-Monats-Zeitraum vom 01.12.2009 bis 28.02.2010 beim Umweltbundesamt anzeigen, und sich in ein dort geführtes online Register eintragen zu lassen.

Die betroffenen Unternehmen müssen sich am bestehenden „Gemeinsamen Rücknahmesystem (GRS)" beteiligen oder eigene Rücknahmesysteme einrichten.

Ein Zusammenwirken mehrerer Hersteller ist zulässig. Für Fahrzeug- und Industriebatterien müssen ebenfalls kostenfreie und zumutbare Rückgabemöglichkeiten angeboten werden. Die Pfandpflicht für den Verkauf von Starterbatterien in Höhe 7,50€ hat die EU aus der alten deutschen Batterieverordnung übernommen.