125-er Einschluss jetzt!
Die Politik muss individuelle Mobilität vereinfachen.
„Wir brauchen mehr 50 cm³-Roller und Kleinkrafträder als Erstmotorisierung für junge Zweiradpiloten. Wir benötigen den Einschluss der 125 cm³-Leichtkrafträder in den PKW-Führerschein
So lauten die zentralen Forderungen von IVM-Präsident Hermann Bohrer und Hauptgeschäftsführer Reiner Brendicke während der IVM-Frühjahrs-Pressekonferenz zur Eröffnung der Motorräder Dortmund. Damit zielt der IVM seit langem in Richtung Liberalisierung des Führerscheinrechts und setzt sich nicht zuletzt für eine weitere Demokratisierung der Mobilität ein. Denn Mobilität gehört nach Meinung des IVM zu den zentralen Ansprüchen dieser Gesellschaft – quer durch alle sozialen Schichten. Ohne individuelle Mobilität sind Arbeits- und Bildungsplätze schwieriger oder gar nicht zu erreichen. Daher sollte preiswerte und Ressourcen sparende Mobilität nicht mit bürokratischen Hürden versehen, sondern durch leichten Zugang unterstützt werden. Nicht zuletzt erwartet die Motorrad- und Rollerbranche in Deutschland von der Liberalisierung des Führerscheinrechts und des Einschlusses der Leichtkraftlizenz in den PKW-Führerschein neben der deutlichen Mobilitätssteigerung auch eine dringend notwendige Marktbelebung. Nur mit Motorrädern und Rollern bis 125 cm³ Hubraum ist eine kostengünstige, effiziente Mobilität möglich – für manche die einzige wirtschaftlich darstellbare Form individueller Fortbewegung. Wer seinen PKW-Führerschein bis zum 1.04.1980 absolviert hat, ist heute mindestens 48 Jahre alt, d.h. jüngeren Menschen, oder denjenigen, die ihren Führerschein nach dem 1.04.1980 bestanden haben, ist diese ökonomische Möglichkeit der Fortbewegung verwehrt.
Der IVM fordert daher die Politik im Namen der Motorrad- und Rollerbranche dazu auf, die europäischen Richtlinien zur Führerscheinnovellierung mit Augenmaß auch auf die Zukunftsperspektiven von Industrie, Handel und Handwerk auszurichten:
- Einschluss der Führerscheinklasse bis 125 cm³ unter Berücksichtigung einer Mindestdauer für den PKW-Führerscheinbesitz von 5 Jahren sowie einer Schulung auf dem motorisierten Zweirad.
- Senkung des Einstiegsalters der 50 cm³ Kleinkraftradklasse (max. 45 km/h) auf 15 Jahre.